Ein Umzug steht vor der Tür? Dann ist der erste, wichtigste Schritt die Kündigung der alten Wohnung. Damit alles glattläuft, muss Ihr Kündigungsschreiben ein paar formale Kriterien erfüllen. Die vollständigen Adressen, das genaue Datum und natürlich die Unterschriften aller Mieter sind entscheidend. Und ganz wichtig: Verschicken Sie das Schreiben immer per Einschreiben. Nur so haben Sie einen handfesten Beweis, dass Ihre Kündigung pünktlich angekommen ist.
So formulieren sie ihr kündigungsschreiben rechtssicher
Ein Umzug beginnt nicht erst, wenn die erste Kiste gepackt wird. Er startet mit einem einzigen, aber entscheidenden Dokument: dem Kündigungsschreiben. Das ist weit mehr als nur eine Formsache – es ist die rechtliche Basis, um Ihr Mietverhältnis sauber zu beenden. Schon ein kleiner Fehler kann hier unnötige Kosten oder Ärger verursachen, zum Beispiel, wenn sich der Auszugstermin ungewollt nach hinten verschiebt.
Aber keine Sorge: Ein gültiges Kündigungsschreiben ist kein juristisches Hexenwerk. Es muss nur einige wenige, aber absolut unverzichtbare Punkte enthalten. Fehlt einer dieser Bausteine, riskieren Sie, dass die Kündigung als ungültig erklärt wird.
Die unverzichtbaren bausteine
Jedes Kündigungsschreiben muss klar und unmissverständlich sein. Die folgenden Punkte bilden das Gerüst für ein Schreiben, das jeder Vermieter und jede Verwaltung akzeptieren muss:
- Vollständige Adressen: Nennen Sie Ihren vollen Namen und Ihre aktuelle Anschrift sowie die des Vermieters oder der Hausverwaltung.
- Exakte Objektbezeichnung: Geben Sie die genaue Adresse der Wohnung an, die Sie kündigen – inklusive Stockwerk und Wohnungsnummer. So gibt es keine Verwechslungen.
- Klares Kündigungsdatum: Schreiben Sie unmissverständlich, zu welchem Datum Sie kündigen, also zum Beispiel: „…kündige ich den Mietvertrag fristgerecht zum 30. September 2024.“
- Eigenhändige Unterschriften: Alle Personen, die im Mietvertrag stehen, müssen das Schreiben von Hand unterschreiben. Eine digitale Signatur ist hier nicht gültig.
Ein Detail, das oft übersehen wird, betrifft die sogenannte Familienwohnung. Selbst wenn nur ein Ehepartner den Mietvertrag unterschrieben hat, müssen bei einer gemeinsam genutzten Familienwohnung immer beide Partner die Kündigung unterzeichnen. Das ist eine gesetzliche Schutzbestimmung.
Die folgende Tabelle fasst die kritischen Elemente für ein gültiges Kündigungsschreiben noch einmal übersichtlich zusammen und erklärt, warum sie so wichtig sind.
Die essenziellen bestandteile ihres kündigungsschreibens
Diese Übersicht zeigt die kritischen Elemente für ein gültiges Kündigungsschreiben und erklärt deren Funktion.
| Bestandteil | Warum es wichtig ist | Praxisbeispiel Formulierung |
|---|---|---|
| Absender & Empfänger | Stellt sicher, dass das Schreiben korrekt zugeordnet werden kann und den richtigen Empfänger erreicht. | "Max Mustermann, Musterstrasse 1, 8000 Zürich an Verwaltung AG, Beispielweg 2, 8001 Zürich" |
| Betreff & Objekt | Eindeutige Identifikation des Mietverhältnisses. Verhindert Missverständnisse bei Verwaltungen mit vielen Objekten. | "Betreff: Kündigung des Mietvertrages für die Wohnung an der Albisstrasse 10, 3. Stock links" |
| Kündigungsdatum | Legt den exakten Zeitpunkt der Vertragsbeendigung fest und ist entscheidend für die Einhaltung der Frist. | "…hiermit kündigen wir den Mietvertrag für das oben genannte Objekt fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, dem 30.09.2024." |
| Alle Unterschriften | Bestätigt, dass alle Vertragsparteien auf Mieterseite mit der Kündigung einverstanden sind. Bei Fehlen ist die Kündigung ungültig. | (Handschriftliche Unterschriften von allen im Vertrag genannten Mietern) |
Mit diesen Bausteinen sind Sie auf der sicheren Seite und schaffen eine solide Grundlage für Ihren Auszug.
Terminologie und fristen korrekt anwenden
In der Schweiz können die offiziellen Kündigungstermine je nach Kanton stark variieren, was Millionen von Mietern betrifft. In etwa 15 Kantonen, darunter Zürich und Bern, sind Kündigungen oft nur auf Ende März, Juni und September möglich. In anderen Kantonen wie Genf kann man meistens per Ende jedes Monats (ausser Dezember) kündigen. Statistiken zeigen, dass in der Schweiz jährlich über 250.000 Kündigungsschreiben verschickt werden – die grosse Mehrheit davon zum Glück termingerecht. Mehr zu den kantonalen Unterschieden erfahren Sie zum Beispiel beim Mieterverband.
Für die Gültigkeit Ihrer Kündigung zählt nicht der Poststempel, sondern der Tag, an dem das Schreiben beim Empfänger im Briefkasten liegt. Planen Sie deshalb immer einen Puffer von ein paar Tagen ein und versenden Sie die Kündigung per Einschreiben. So haben Sie einen unanfechtbaren Beweis für den pünktlichen Zugang und legen den Grundstein für einen stressfreien Wohnungswechsel. Ausführlichere Informationen finden Sie auch in unseren Artikeln zum Thema Mietrecht in der Schweiz.
Kündigungsfristen und Termine in der Schweiz: Was Sie wissen müssen
Den Mietvertrag korrekt zu kündigen, ist mehr als nur eine Formalität – es ist bares Geld wert. Wer die Fristen und Termine kennt, vermeidet unnötige Mietzahlungen für einen weiteren Monat. Ein einziger Tag zu spät kann hier den Unterschied machen. Nehmen Sie sich also kurz Zeit, die Spielregeln zu verstehen. Das spart nicht nur Geld, sondern auch eine Menge Nerven.
Gesetzlich ist die Sache klar: Für Wohnungen gilt in der Schweiz laut Obligationenrecht (OR Art. 266c) eine Mindestkündigungsfrist von drei Monaten. Die grosse Mehrheit der Mietverträge hält sich an diese Regelung. Längere Fristen sind zwar möglich, in der Praxis aber eher selten.
Frist und Termin – der feine, aber wichtige Unterschied
Zwei Begriffe sorgen immer wieder für Verwirrung, dabei ist die Unterscheidung entscheidend: Kündigungsfrist und Kündigungstermin.
- Die Frist ist die Dauer, also die besagten drei Monate.
- Der Termin ist der exakte Stichtag, an dem Ihr Mietvertrag endet, zum Beispiel der 30. September.
Warum ist das so wichtig? Weil die Kündigungstermine oft kantonal oder sogar lokal festgelegt sind. In vielen Kantonen wie Zürich oder Bern gibt es die altbekannten «Zügeltage» Ende März, Juni und September. In anderen Gegenden ist man flexibler und kann auf jedes Monatsende (ausser meistens Dezember) kündigen. Der erste und beste Ratgeber ist hier immer Ihr eigener Mietvertrag – dort steht es schwarz auf weiss.
Der gesamte Prozess lässt sich einfach visualisieren: Schreiben, versenden, ankommen.

Diese Grafik zeigt schön, dass man vom Aufsetzen des Schreibens bis zum bestätigten Empfang etwas Puffer einplanen sollte, damit am Ende alles glattgeht.
Die Zustellung ist das A und O
Ein hartnäckiger Mythos besagt, dass der Poststempel für die Einhaltung der Frist zählt. Das ist falsch und kann teuer werden. Entscheidend ist einzig und allein der Tag, an dem Ihr Kündigungsschreiben im Briefkasten der Verwaltung oder des Vermieters liegt.
Die goldene Regel: Ihr Einschreiben muss spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Empfänger eintreffen. Achtung: Der Samstag gilt hier nicht als Werktag, da viele Verwaltungen dann keine Post empfangen.
Ein praktisches Beispiel: Sie möchten Ihre Wohnung auf den 30. September kündigen. Bei einer dreimonatigen Frist beginnt diese am 1. Juli zu laufen. Ihr Schreiben muss also allerspätestens am letzten Werktag im Juni bei der Verwaltung sein. Um auf Nummer sicher zu gehen, schicken Sie es lieber ein paar Tage früher los, etwa um den 25. Juni. Damit umgehen Sie jegliches Risiko durch Postverzögerungen und können den Punkt beruhigt von Ihrer Pendenzenliste streichen.
Für eine tiefere Auseinandersetzung mit der Berechnung und weiteren Fallbeispielen legen wir Ihnen unseren Artikel zur Kündigungsfrist für Wohnungen in der Schweiz ans Herz.
Die häufigsten fehler bei der kündigung und wie man sie vermeidet
Ein kleines Versehen bei der Kündigung der Wohnung kann schnell teuer werden. Aus Erfahrung wissen wir: Viele Mieter stolpern über dieselben Fallstricke, die sich mit etwas Voraussicht aber leicht umgehen lassen. Oft sind es kleine Details, die übersehen werden, am Ende aber eine Kündigung verzögern oder sogar komplett ungültig machen.
Ein absoluter Klassiker ist die fehlende zweite Unterschrift. Handelt es sich um eine Familienwohnung, müssen immer beide Ehepartner oder eingetragene Partner unterschreiben. Das gilt übrigens auch dann, wenn nur eine Person den Mietvertrag damals unterzeichnet hat. Diese gesetzliche Schutzmassnahme wird oft vergessen und führt regelmässig dazu, dass Verwaltungen die Kündigung als formell ungültig zurückweisen.
Versand und nachweisbarkeit – hier trennt sich die spreu vom weizen
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Wahl des Versandwegs. Viele greifen zur günstigeren A-Post, doch das ist ein enormes Risiko. Kommt es zum Streit, fehlt Ihnen jeder Beweis, dass Ihr Schreiben wirklich fristgerecht angekommen ist. Nur ein Einschreiben gibt Ihnen die rechtliche Sicherheit, die Sie brauchen.
Stellen Sie sich vor, Ihre Kündigung geht auf dem Postweg verloren oder die Verwaltung behauptet steif und fest, sie nie erhalten zu haben. Ohne den Beleg des Einschreibens stehen Sie mit leeren Händen da und müssen im schlimmsten Fall für weitere Monate Miete zahlen, obwohl Sie längst ausgezogen sind.
Manche Fehler sind so typisch, dass man fast die Uhr danach stellen kann. Die folgende Tabelle zeigt, wo die grössten Gefahren lauern und wie Sie von vornherein alles richtig machen.
Typische fehler und die richtige vorgehensweise
Ein direkter Vergleich häufiger Fehler bei der Wohnungskündigung mit der korrekten, rechtssicheren Methode.
| Häufiger Fehler | Die Konsequenz | So geht es richtig |
|---|---|---|
| Nur ein Partner unterschreibt | Die Kündigung der Familienwohnung ist ungültig. Sie muss neu ausgestellt werden, was den Auszugstermin um Monate verschieben kann. | Beide Ehepartner oder eingetragene Partner müssen das Kündigungsschreiben persönlich und handschriftlich unterschreiben. |
| Versand per normaler Post | Kein Nachweis über den fristgerechten Zugang. Bei Verlust oder Streitigkeiten haben Sie keine rechtliche Handhabe und ziehen den Kürzeren. | Das Schreiben immer per Einschreiben versenden und den Beleg sorgfältig aufbewahren, bis alles abgeschlossen ist. |
| Frist falsch berechnet | Die Kündigung verschiebt sich automatisch auf den nächstmöglichen Termin. Das führt zu unerwarteten Mietkosten für eine leere Wohnung. | Den letzten Werktag vor Fristbeginn als spätesten Zustelltermin anpeilen und immer mehrere Tage Puffer für den Versand einplanen. |
| Kündigung per E-Mail | E-Mails, SMS oder WhatsApp-Nachrichten erfüllen nicht die gesetzliche Schriftform. Sie sind für eine Wohnungskündigung rechtlich unwirksam. | Immer ein physisches, handschriftlich unterzeichnetes Dokument per Post schicken oder persönlich gegen eine Empfangsbestätigung übergeben. |
Wenn Sie diese potenziellen Fehlerquellen kennen, können Sie sie gezielt umschiffen und sicherstellen, dass Ihre Kündigung von Anfang an wasserdicht ist. Eine sorgfältige Prüfung vor dem Versand erspart Ihnen nicht nur eine Menge Stress, sondern auch bares Geld. Nutzen Sie am besten eine gute Kündigungsschreiben Wohnung Vorlage, um auf Nummer sicher zu gehen.
Ausserterminlich kündigen und einen Nachmieter finden
Manchmal spielt das Leben nicht nach dem Kalender. Ein Jobwechsel in einer anderen Stadt, Familienzuwachs oder andere unerwartete Ereignisse können einen Umzug nötig machen, lange bevor der nächste offizielle Kündigungstermin ansteht. Genau für solche Fälle gibt es in der Schweiz die Möglichkeit der ausserterminlichen Kündigung, die Ihnen einen früheren Ausstieg aus dem Mietvertrag erlaubt.
Dieser Weg erfordert allerdings Ihr volles Engagement. Laut Obligationenrecht (OR) sind Sie von Ihren Pflichten – allen voran der Mietzahlung – erst dann befreit, wenn Sie der Verwaltung einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter vorschlagen.

Die Suche nach dem passenden Nachmieter
Die Verantwortung, einen geeigneten Nachfolger zu finden, liegt komplett bei Ihnen. Es reicht nicht, einfach nur einen Namen zu nennen; Sie müssen beweisen können, dass die vorgeschlagene Person nicht nur willig, sondern auch fähig ist, den Mietvertrag zu exakt den gleichen Konditionen zu übernehmen.
Am besten gehen Sie strategisch vor, um Ihre Chancen zu erhöhen:
- Ein überzeugendes Inserat gestalten: Machen Sie bei Tageslicht gute Fotos und beschreiben Sie die Vorzüge Ihrer Wohnung ehrlich und ansprechend. Alle wichtigen Daten wie Mietzins, Nebenkosten und das mögliche Einzugsdatum müssen klar ersichtlich sein.
- Die richtigen Kanäle nutzen: Publizieren Sie Ihr Inserat auf den grossen Schweizer Immobilienportalen. Oft wirken auch Aushänge in der Nachbarschaft oder ein Post in lokalen Social-Media-Gruppen Wunder.
- Besichtigungen clever organisieren: Bündeln Sie den Aufwand, indem Sie Sammelbesichtigungen planen. Halten Sie ein kleines Faktenblatt zur Wohnung und Bewerbungsformulare bereit – das wirkt professionell.
Ein Tipp aus der Praxis, der Gold wert ist: Schlagen Sie der Verwaltung nicht nur einen, sondern gleich zwei oder drei passende Kandidaten vor. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit einer schnellen Zusage und zeigt, dass Sie sich ernsthaft bemühen.
Was heisst «zumutbar» und «zahlungsfähig»?
Nachdem Sie Kandidaten vorgeschlagen haben, hat die Verwaltung in der Regel etwa 10 bis 20 Tage Zeit, um die Bewerbungen zu prüfen. Lehnt sie jemanden ab, muss sie das auch begründen. Aber was macht einen Nachmieter überhaupt «zumutbar»?
- Zahlungsfähigkeit: Der Interessent muss sich die Miete leisten können. Als Faustregel gilt, dass der Mietzins nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen sollte. Der Standardnachweis dafür ist ein aktueller Betreibungsauszug.
- Zumutbarkeit: Dieser Begriff ist etwas dehnbarer. Ein Nachmieter darf aus objektiven Gründen nicht unzumutbar sein. Beispielsweise wäre eine achtköpfige Familie für eine 1-Zimmer-Wohnung klar unzumutbar. Auch eine geplante Nutzung, die nicht dem Zweck der Wohnung entspricht (etwa als lautes Musikstudio), kann ein Ablehnungsgrund sein.
Sammeln Sie von jedem ernsthaften Interessenten ein vollständiges Bewerbungsdossier und leiten Sie dieses sofort an die Verwaltung weiter. Erst wenn ein neuer Mietvertrag unterschrieben ist, sind Sie offiziell aus allen Pflichten entlassen.
Sonderfall: Kündigung bei einem Todesfall
Ein besonders sensibler Fall ist der Tod eines Mieters. Hier greift ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht für die Erben. Sie können den Mietvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Frist auf den nächstmöglichen ortsüblichen Termin kündigen.
Diese Regelung gilt unabhängig davon, was im ursprünglichen Mietvertrag stand. Die Erben müssen dem Vermieter die Sterbeurkunde vorlegen und das Kündigungsschreiben gemeinsam unterzeichnen. So wird sichergestellt, dass sie nicht langfristig an einen Mietvertrag gebunden sind, den sie nicht mehr benötigen.
Nach der Kündigung den Umzug clever organisieren
Die Kündigung ist raus, die Fristen sind safe – und jetzt? Jetzt startet der Teil, der vielen den Schweiss auf die Stirn treibt: die eigentliche Umzugsplanung. Mit einer guten Strategie sparen Sie sich hier aber nicht nur Nerven, sondern auch eine Menge Geld. Und statt sich durch einen Dschungel unzähliger Offerten zu kämpfen, geht das heute zum Glück viel einfacher.
Der klassische Weg – bei mehreren Zügelfirmen anfragen, auf Angebote warten, mühsam vergleichen – frisst unglaublich viel Zeit. Plattformen wie TIXPI stellen diesen Prozess auf den Kopf. Hier bekommen Sie sofort einen transparenten Maximalpreis für Ihren Umzug, ohne tagelanges Warten auf Rückmeldungen. Das gibt Ihnen vom ersten Moment an absolute Sicherheit für Ihr Budget.

Vom Transport bis zur Entsorgung alles aus einer Hand
Ein smart geplanter Umzug ist mehr als nur Kisten von A nach B zu schleppen. Oft fallen parallel noch ganz andere Aufgaben an, die alle koordiniert werden wollen.
- Möbelmontage: Wer hat schon die Zeit oder das passende Werkzeug, um am neuen Ort direkt alle Schränke und Betten wieder aufzubauen?
- Entsorgung: Die alten Möbel, die es nicht ins neue Zuhause schaffen, müssen ja auch irgendwo hin – und zwar fachgerecht.
- Komplettservice: Viele wünschen sich einfach einen Partner, der die ganze Logistik übernimmt, vom Einpacken bis zum Auspacken.
Genau hier setzt TIXPI an und bündelt diese Dienstleistungen. Sie haben einen einzigen Ansprechpartner für alles, vom professionellen Zügelteam bis zur pünktlichen Ankunft in Ihrem neuen Heim.
Ein oft unterschätzter Vorteil liegt in der intelligenten Routenplanung. Durch das Bündeln von Transporten auf ähnlichen Strecken werden Leerfahrten vermieden. Das schont nicht nur die Umwelt durch weniger CO2-Ausstoss, sondern kann auch Ihre Kosten senken, da diese Effizienzgewinne direkt an Sie weitergegeben werden.
Die Übergabe der alten Wohnung nicht vergessen
Während Sie schon gedanklich im neuen Zuhause einrichten, darf die alte Wohnung nicht in Vergessenheit geraten. Gerade die Endreinigung ist ein heikler Punkt, der oft zu unnötigen Diskussionen mit der Verwaltung führt. Eine professionelle Reinigung mit Abnahmegarantie ist hier Gold wert und erspart Ihnen eine Menge Kopfzerbrechen.
Eine saubere Übergabe ist der letzte, aber entscheidende Schritt für einen gelungenen Wohnungswechsel. Damit Sie wirklich nichts übersehen, ist eine gute Vorbereitung das A und O. In unserer Checkliste zur Umzugsreinigung erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihre alte Wohnung blitzblank zu übergeben. Mit der richtigen Organisation wird der Start ins neue Leben nicht nur entspannt, sondern auch effizient und kostensparend.
Fragen rund um die Wohnungskündigung, die immer wieder auftauchen
Beim Thema Wohnungskündigung herrscht oft grosse Unsicherheit. Kein Wunder, denn kleine Fehler können schnell teuer werden. Damit bei Ihrem Auszug alles glattläuft und Sie vor bösen Überraschungen sicher sind, haben wir die häufigsten Fragen aus der Praxis für Sie beantwortet – kurz, verständlich und auf den Punkt gebracht.
Muss ich im Kündigungsschreiben einen Grund angeben?
Nein, auf keinen Fall. Wenn Sie Ihre Wohnung ordentlich und fristgerecht kündigen, sind Sie als Mieter in der Schweiz nicht verpflichtet, einen Grund für Ihren Umzug anzugeben. Ihr Kündigungsschreiben ist auch ohne Begründung vollkommen gültig.
Entscheidend für die rechtliche Wirksamkeit sind ganz andere Dinge: Die Kündigung muss schriftlich sein, alle im Mietvertrag genannten Personen müssen eigenhändig unterschreiben, und das Schreiben muss pünktlich beim Vermieter eintreffen. Eine Begründung ist nur in seltenen Ausnahmefällen nötig, zum Beispiel bei einer ausserordentlichen, fristlosen Kündigung.
Was passiert, wenn mein Kündigungsschreiben zu spät ankommt?
Das ist der klassische Fall, der richtig ins Geld gehen kann. Ein verspätetes Schreiben macht Ihre Kündigung nicht ungültig, aber es verschiebt sie automatisch auf den nächstmöglichen Termin. Das bedeutet, Sie müssen die Miete für zusätzliche Monate weiterbezahlen, selbst wenn Sie längst ausgezogen sind und die Wohnung leer steht.
Ein kurzes Beispiel aus der Praxis:
- Ihr Wunschtermin: Sie möchten per 30. Juni kündigen.
- Letzter möglicher Eingang: Ihr Brief muss spätestens am letzten Werktag im März bei der Verwaltung sein.
- Was passiert: Ihr eingeschriebener Brief kommt erst am 2. April an.
- Die teure Konsequenz: Die Kündigung wird erst zum nächsten offiziellen Termin wirksam, also beispielsweise zum 30. September.
Das bedeutet, Sie zahlen drei volle Monatsmieten extra, nur weil der Brief ein paar Tage zu spät im Briefkasten landete. Planen Sie deshalb immer einen grosszügigen Puffer für den Postweg ein und versenden Sie Ihre Kündigung frühzeitig per Einschreiben. Sicher ist sicher.
Kann ich meine Kündigung einfach per E-Mail schicken?
Eine klare und unmissverständliche Antwort: Nein. Eine Kündigung per E-Mail ist im Schweizer Mietrecht nicht rechtswirksam. Dasselbe gilt natürlich auch für eine SMS, eine WhatsApp-Nachricht oder einen Anruf bei der Verwaltung.
Das Gesetz schreibt für die Kündigung einer Wohnung zwingend die Schriftform mit einer eigenhändigen, physischen Unterschrift vor. Diese Regelung schützt beide Seiten – Mieter und Vermieter – und sorgt dafür, dass eine so wichtige Entscheidung nachweisbar und unmissverständlich dokumentiert ist. Nur mit dem eingeschriebenen Brief haben Sie den nötigen juristischen Beweis in der Hand, dass die Kündigung wirklich und vor allem rechtzeitig angekommen ist.
Mein Partner steht nicht im Mietvertrag. Muss er trotzdem unterschreiben?
Diese Frage führt zu einer der häufigsten und ärgerlichsten Fehlerquellen. Die Antwort ist absolut entscheidend: Handelt es sich um die gemeinsame Familienwohnung, müssen laut Gesetz beide Ehepartner oder eingetragenen Partner die Kündigung unterschreiben.
Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn nur eine Person den Mietvertrag damals unterzeichnet hat. Diese Regelung soll die Familie und den gemeinsamen Wohnraum schützen. Sie verhindert, dass eine Person die Familie ohne das Wissen und die Zustimmung der anderen quasi «auf die Strasse setzt».
Fehlt die Unterschrift des Partners, ist die Kündigung formell ungültig und wird von der Verwaltung postwendend zurückgewiesen. Bei unverheirateten Paaren oder in einer WG sieht es anders aus: Hier reicht die Unterschrift der Person(en), die offiziell im Mietvertrag stehen.
Kündigung erfolgreich auf den Weg gebracht? Perfekt, dann kann die Planung für den nächsten Schritt losgehen: der Umzug. Mit TIXPI wird Ihr Wohnungswechsel einfach und stressfrei. Sie erhalten sofort einen transparenten Maximalpreis, ohne auf Offerten warten zu müssen. Wir übernehmen die gesamte Koordination für Sie. Buchen Sie Ihren Umzug mit TIXPI und starten Sie ganz entspannt in Ihr neues Zuhause.