31.08.2025

1. Geltungsbereich 

1.1 TIXPI betreibt eine digitale Plattform zur Vermittlung von Transportdienstleistungen für normale oder sperrige Güter (nachfolgend «Dienstleistungen»). Die Plattform bringt Auftraggeber mit Auftragnehmern zusammen.

TIXPI tritt ausschliesslich als Vermittler auf und wird nicht selbst Vertragspartei der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge.

1.2 Die gesamte Rechtsbeziehung zwischen TIXPI und dem Auftraggeber unterliegt ausschlisslich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Mit der Übermittlung eines Auftrags über die Plattform anerkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich.

1.3 Die AGB gelten auch für zukünftige Nutzungen der Plattform. Bei abweichenden, individuellen Vereinbarungen gehen diese den AGB vor, sofern sie schriftlich vereinbart wurden.

2. Vertragsverhältnis

2.1 Der Dienstleistungsvertrag über die Transportleistung kommt ausschliesslich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande.

2.2 TIXPI unterstützt als Vermittler bei der Organisation des Transports. TIXPI ist jedoch weder verantwortlich für die Durchführung der Dienstleistung noch haftbar für etwaige Pflichtverletzungen des Auftragnehmers oder des Auftraggebers.

2.3 TIXPI erhebt eine Vermittlungskommission, die im vom Auftraggeber gezahlten Gesamtbetrag bereits enthalten ist. 

3. Rechte und Pflichten der Parteien 

3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den gesamten offenen Betrag für den Transport direkt nach Beendigung der Arbeiten am Zielort in bar zu begleichen. Die Übergabe des Betrags an den Auftragnehmer oder dessen bevollmächtigte Mitarbeiter schliesst den Auftrag ab.

3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Dienstleistung relevanten Informationen vollständig und korrekt anzugeben. Insbesondere müssen Angaben zu Transportgut, Zugänglichkeit, Stockwerken, Liftverfügbarkeit und Parkmöglichkeiten der Wahrheit entsprechen.

Für den Fall, dass sich die durch den Auftraggeber übermittelten Informationen bzgl. des Aufwandes (Angabe zu Stockwerken, Lift Verfügbarkeit, etc.) Transportguts von der Realität unterscheiden und dies zu Mehraufwand für den Auftragnehmer führt hat der Auftragnehmer das Recht;

• Die Dienstleistung entsprechend den vom Auftraggeber getätigten Angaben auszuführen (und nicht mehr Aufwand auf sich nehmen, als vereinbart wurde),

• oder – falls sowohl der Auftraggeber, wie auch der Auftragnehmer zustimmen – dem Auftraggeber den zusätzlichen Aufwand, der für die Erfüllung der Dienstleistung benötigt wird, zu den Kostenansätzen für den vereinbarten Umfang der Dienstleistung in Rechnung zu stellen. Dies wird vor Ort festgehalten.

• Können sich der Auftragnehmer und der Auftraggeber nicht auf eine der oben genannten Möglichkeiten einigen, und verweigert der Auftraggeber die Annahme der Dienstleistung im vereinbarten Umfang, gelten die Entschädigungsrechte gemäss Ziff. 4.0 betreffend Stornierung.

3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mehraufwände, die aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben entstehen (z.B. nicht deklarierte Möbelstücke), dem Auftraggeber zu verrechnen oder den Transport abzulehnen. Für Umzugsboxen gilt dabei eine Toleranz: eine Überschreitung der vom Auftraggeber ursprünglich angegebenen Anzahl von bis zu 15% wird ohne Zusatzkosten akzeptiert, insofern weitere Gegenstände für den Auftraggeber transportiert werden. Für jede Umzugsbox, die diese Toleranzgrenze übersteigt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Mehraufwände dem Auftraggeber vor Ort zu verrechnen. Sollte sich der Umfang des Transportgutes erhöhen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Die dafür notwendige Telefonnummer befindet sich auf der Transportbestätigung.

3.4 Kommt es zu einer Verspätung des Auftraggebers von mehr als 30 Minuten, kann der Auftragnehmer den Einsatz abbrechen. TIXPI ist in diesem Fall berechtigt, dem Auftraggeber bis zu 100 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen.

3.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die notwendige Zugänglichkeit, Parkmöglichkeiten sowie die sichere Verpackung von empfindlichem Transportgut (z. B. Glas, Elektronik, Pflanzen, Füsse von Gegenständen die den Boden verkratzen können) zu sorgen. Andernfalls ist der Auftragnehmer von der Haftung befreit.

3.6 Der Auftraggeber hat das Transportgut unmittelbar nach Leistungserbringung zu prüfen. Eine Mängelrüge ist, inklusive sofortiger Fotos der festgestellten Mängel, innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der gesamten Dienstleistung dem Auftragnehmer sowie eine Kopie an TIXPI (info@tixpi.ch) zuzustellen.

4. Stornierungen und Terminänderungen
4.1 Terminänderungen sind nicht vorgesehen. Der Auftraggeber muss in diesem Fall den Auftrag stornieren und neu buchen. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Weitergehende Entschädigungsforderungen für nachweisbaren Mehraufwand seitens des Auftragnehmers bleiben vorbehalten.

5. Haftung 

5.1 TIXPI haftet nicht für Schäden, Verspätungen oder sonstige Pflichtverletzungen aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

5.2 Haftungsausschluss Auftragnehmer
Der Auftragnehmer ist von der Haftung befreit, wenn Verlust oder Beschädigung durch ein Verschulden des Auftraggebers, eine vom Auftraggeber erteilte Weisung, Mängel des Transportgutes oder durch Umstände verursacht wurde, auf welche die Transportfirma keinen Einfluss hatte.

Bei Bruch oder Beschädigung besonders gefährdeter Gegenstände wie Marmor, Glas- und Porzellanplatten, Stuckrahmen, Leuchter, Lampenschirme, Radio- und Fernsehgeräte, Computer-Hard- und Software, sowie Datenverlusten und anderen Gegenständen von grosser Empfindlichkeit (Pflanzen, Tieren etc.) («Zerbrechliche Gegenstände»), ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass es sich um zerbrechliche Gegenstände handelt, und die zerbrechlichen Gegenstände sorgfältig zu verpacken und zu beschriften.

Erfüllt der Auftraggeber die Obliegenheit nicht, entfällt die Haftung der Transportfirma.

6. Datenschutz 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung von TIXPI und unter Einhaltung des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).